Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
wir kümmern uns um alles, was Sie nicht oder nicht gut können, was unangenehm oder alleine kaum zu schaffen ist, damit Sie Zeit fürs Wesentliche haben, nämlich Autos an- und verkaufen, wobei wir Sie natürlich ebenfalls unterstützen.
Und damit das Unangenehme erst gar nicht entsteht, haben wir einen regelrechten Präventionskatalog entwickelt, der u.a aus einer Vielzahl von Vertragsformularen und Checklisten sowie Spezial- und Individuallösungen besteht.
Unser Anspruch, Ihren Autohandel zu perfektionieren, stößt manchmal jedoch an seine Grenzen, wenn das geschieht, was wir möglichst vermeiden wollen, nämlich, dass ein(e) Richter(in) auf den Plan treten muss.
Dann erfährt so mancher Autohändler, dass Vieles von dem, was kompetente und hochdekorierte Juristen, wie wir sie Anfang übernächster Woche wieder beim vom BVfK organisierten Deutschen Autorechtstag versammelt finden, gründlich analysieren, bisweilen zur blanken Theorie wird.
Da wird nicht nur gerne der Amtsrichter aus der Eifel zitiert, der auf den Einwand, dass der Bundesgerichtshof in diesem Fall doch anderer Meinung sei, erwiderte: „Hier bin ich der BGH!“ Ähnliches konnten wir auch jüngst beim Landgericht Hamburg erleben, als eine Richterin meinte, dass Werbeaussagen des Autohändlers so unmissverständlich sein müssten, dass 99 % der Verbraucher nicht getäuscht würden.
Mit Verlaub: Bisher war es der durchschnittlich informierte Verbraucher, der den Maßstab bildete. Das dürften eher 60 -80% der erwachsenen Bevölkerung sein. Wer bei 99 % dieser Mitbürger Missverständnisse vermeiden will, sollte seine Werbung komplett einstellen.
Damit es möglichst selten anders kommt, als man denkt, wird im Konfliktfall bei den strategischen Überlegungen auch hinterfragt, wie denn wohl das angerufene Gericht erfahrungsgemäß tickt.
Noch wichtiger ist es allerdings, dass wir uns erst gar nicht in Gottes - genauer gesagt in Richters Hand begeben müssen, damit man dort zum Beispiel über die Frage entscheidet, wie es sich denn mit der Gewährleistungsfrage bei einer Steuerkette verhält, deren Material zwar zehn Jahre gehalten hat, aber bereits nach 75.000 km „müde“ geworden ist. Ein Fall, von dem die BVfK-Rechtsabteilung im untenstehenden Artikel berichtet.
Wenn es, wie vorliegend, um 1600 € geht, will niemand so leicht des lieben Friedens willen das Portemonnaie zücken. Doch was ist zu tun?
Die BVfK-Rechtsabteilung empfiehlt die Defekt- oder Risikoprognose in den Vertrag aufzunehmen, was allerdings nicht gerade zum beschleunigten Verkaufsabschluss führt, dennoch dringend angeraten ist.
Damit kommen zu einem weiteren wichtigen Präventionsbaustein: Der Gebrauchtwagengarantie. Nachdem die Verbraucherschützer-Propaganda „Wofür noch eine Garantie abschließen, es gibt doch jetzt die Gewährleistung“ ein wenig verklungen ist, hat sich diese Möglichkeit, Reklamationen zu managen weiter etabliert und liefert dem Kfz-Händler nicht nur ein Verkaufsargument, sondern hilft ihm auch, die Gewährleistungsrisiken zu beherrschen.
Der Markt der Garantieanbieter ist jedoch unübersichtlich und nicht jeder, der eine tolle Website hat, hält auch was er verspricht. Grundsätzlich gibt es drei Garantieformen:
Die Versicherungslösung, die Produktgarantie, die an die Wirksamkeit eines Additivs gekoppelt ist und die Händlereigengarantie.
Der BVfK hat für seine Mitglieder zwei Lösungen bereit, die er begleitet beziehungsweise mit entwickelt hat.
Dem entsprechend gibt es die BVfK-Garantie in der Form einer klassischen Garantieversicherung gemeinsam mit unserem Partner GSG/Car Garantie und alternativ als Händlereigengarantie in Form des BVfK-Garantiekonzepts, einer anspruchsvollen und komplexen Gesamtlösung, die sich seit Jahren als gleichzeitig günstige und den Händler vom Reklamationsgeschehen entlastende Variante bewährt.
Informationen zu den beiden BVfK-Garantielösungen können per E-Mail (garantie@bvfk.de) angefragt werden. Wir erklären Ihnen gerne mehr über diesen wertvolle Bestandteil Ihres BVfK-Maßanzugs aus der Modellreihe:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de